praxistipp
Aktualisiert am 23. Januar 2018

Im Check: Lottogewinn und Steuern

Was man bei Gewinnen aus Lotterien beachten muss

Welcher passionierte Lottospieler träumt nicht von dem großen Wurf, dem Sechser mit Superzahl? Mit einem Schlag wären sämtliche finanziellen Sorgen nicht mehr als eine schlechte Erinnerung. Aus diesem Grunde spielen Millionen von Menschen jede Woche fleißig Lotto. Doch was passiert eigentlich, wenn man tatsächlich den Jackpot knackt oder eine größere Summe Geld durch das Lotto gewinnt? Fallen dann sogar Steuern an, so dass ein Teil des Gewinns an das Finanzamt geht?

Online Redakteur Anne SchneiderLottogewinne sind an sich steuerfrei, aber nicht die Erträge daraus!von Anne Schneider


Nicht nur finanziell ein echter Jackpot

Nach einem Lotto Gewinn ist erst einmal Feiern angesagt.Glückspilze, die es tatsächlich schaffen, einen größeren Gewinn im Lotto abzuräumen oder sogar den Jackpot zu knacken, können gleich mehrfach die Korken knallen lassen. Denn sie haben nicht nur gewinntechnisch einen echten Volltreffer gelandet und sich möglicherweise aller finanzieller Sorgen entledigt. Zusätzlich können sich die glücklichen Gewinner darüber freuen, dass sie den Gewinn komplett behalten dürfen, ohne dass das Finanzamt etwas davon abbekommt.

Viele Gewinner stellen sich im Vorfeld die Frage, ob sie möglicherweise eine Abgeltungssteuer oder sogar den Spitzensteuersatz in Höhe von 45 Prozent zahlen müssen. Zugegeben, es würde sich bei einem richtig dicken Gewinn um eine Art Luxusproblem handeln, dennoch ist die Frage legitim. Allerdings können alle Gewinner und die, die es mal werden wollen – aufatmen. Ein Lottogewinn fällt in keine der in § 2 Abs. 3 EStG aufgeführten Einkunftsarten. Bis vor einigen Jahren gab es in Deutschland noch die so genannte Vermögenssteuer. Damals fiel ein Prozent auf das einkommensteuerpflichtige Vermögen an. Die Vermögenssteuer wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht (BVG) für verfassungswidrig erklärt. So sind Lottogewinner also auf der sicheren Seite.

Vorsicht bei Sozialleistungen und ausländischen Lotterien

So groß die Freude über die Steuerfreiheit bei einem Lottogewinn auch ist, so dürfen allerdings einige Punkte nicht unerwähnt bleiben. So müssen die Gewinne auf jeden Fall der zuständigen Agentur für Arbeit gemeldet werden, sofern der Gewinner von dort Sozialleistungen erhält. Dies betrifft sowohl das ALGI als auch das als Hartz IV bekannte ALGII. Je nachdem, wie hoch der Gewinn ist, werden die Sozialleistungen dann entweder entsprechend gekürzt oder sogar ganz gestrichen. Wenn ein Spieler allerdings ohnehin das ganz große Los gezogen hat, dürfte dies nicht mehr als nur eine kleine Randerscheinung bleiben.

Vorsicht ist allerdings bei ausländischen Lotterien geboten! Mittlerweile gibt es auch in Deutschland einige Anbieter, bei denen man ausländische Lotterien wie zum Beispiel das amerikanische „Powerball“ spielen kann. Diese Gewinne unterliegen dann nicht mehr der Steuerfreiheit. Denn die Steuern legt dann nicht die Bundesrepublik Deutschland fest, sondern der Staat, der diese Lotterie ausrichtet – im Falle von Powerball wären dies die USA, die die Gewinne aus diesem Spiel mit einem Steuersatz von 36 Prozent versehen. Keine Sorgen müssen sich übrigens die Gewinner der Eurojackpot-Lotterie machen. Wenn ein in Deutschland ansässiger Spieler hier gewinnt, werden ebenfalls keinerlei Steuern fällig.

Die Gewinne sind steuerfrei – Erträge jedoch nicht

Lottogewinne müssen nicht versteuert werdenBei aller berechtigten Freude über die Steuerfreiheit bei Lottogewinnen gibt es dennoch einige Dinge, bei denen das Finanzamt dann doch den einen oder andere Euro abzwackt. Spieler, die ihren Gewinn zum Beispiel anlegen, müssen auf die Zinserträge die so genannte Abgeltungssteuer zahlen. Wenn es dem Spieler aber tatsächlich gelingen sollte, einen größeren Jackpot zu knacken, ist es dennoch möglich, gut von den Zinserträgen, die auch nach der Abgeltungssteuer verbleiben, zu leben.

Die Höhe der Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent bzw. 26,375 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag). Der Freibetrag beträgt hier 801 Euro. Seit dem Jahr 2009 wird die Abgeltungssteuer erhoben.

Andere Gewinne, andere Sitten

Während sich die Lottogewinner darüber freuen dürfen, dass sie ihre Gewinne nicht versteuern müssen, hält sich die Freunde bei anderen Gewinnern eher in Grenzen. Wer etwa bei anderen Glücksspielen gewinnt, sollte im Vorfeld auf jeden Fall prüfen lassen, ob er diesen nicht vielleicht doch versteuern muss. Schlagzeilen erregte etwa ein Professor, der einen mit mehreren Tausend Euro dotierten Preis versteuern musste.

Jahrelang scherte sich das Finanzamt nicht wirklich darum, wenn die Menschen Gewinne aus Ratespielen oder ähnlichem erzielten. Doch die Tatsache, dass es nun immer mehr Möglichkeiten gibt, auf diese Weise an Geld zu kommen, rief den Fiskus zuletzt auf den Plan. Es gibt jede Menge Gewinn- und Ratespiele in Radio und TV, mit denen sich teilweise eine Menge Geld verdienen lässt. Selbst bei Formaten wie „Schlag den Raab“ oder einigen Reality Shows sollten die potenziellen Gewinner prüfen, ob das Finanzamt etwas vom Kuchen abbekommt. Oftmals handelt es sich hier auch um eine Einzelfallentscheidung. Viele Experten raten dazu, nicht blauäugig und naiv mit dieser Sache umzugehen. Denn der Deckel, der im Nachhinein zu begleichen wäre, wenn es zu einer Nachzahlung kommt, dürfte für den einen oder anderen Wutausbruch sorgen.

Fazit: Freude bei Lottogewinnern

Wenn es einzig und allein um das Thema Lotto geht, dann können die Gewinner aufatmen. Denn der Gewinn an sich muss nicht versteuert werden, lediglich die Erträge, die daraus anschließend erzielt werden. Gemeldet werden muss ein Gewinn auf jeden Fall der Agentur für Arbeit, wenn der Spieler Sozialleistungen bezieht. Diese werden dann entweder gekürzt oder sogar ganz gestrichen – abhängig von der Höhe des Gewinns.

Vorsichtig sein sollten hingegen sowohl Spieler, die bei ausländischen Lotterien oder bei anderen Rate- und Gewinnspielen einen Ertrag erzielen. Denn grundsätzlich sind nur die Gewinne steuerfrei, bei denen Glück und Zufall im Spiel waren, nicht aber die eigene Leistung. Ein Grenzfall ist das Pokerspiel. Eigentlich immer als Glücksspiel eingestuft, spielt aber hier auch der Faktor Geschicklichkeit mit ein. Im Zweifel sollte der Gewinner also immer bei seinem zuständigen Finanzamt anfragen, wenn er zu einem späteren Zeitpunkt eine böse Überraschung vermeiden will.

Back to Top