Was OASIS ist und wo eine Sperre gilt
§ 8 Abs. 1 GlüStV 2021 richtet ein zentrales, spielformübergreifendes, bundesweites Sperrsystem ein: OASIS, geführt von der zuständigen Behörde des Landes Hessen, dem Regierungspräsidium Darmstadt. Angeschlossen sind unter anderem Spielhallen, Sportwetten, häufige Lotterien, Spielbanken, Online-Casinospiele, Online-Poker, virtuelle Automatenspiele und Geldspielgeräte in Gaststätten. Ausgenommen vom Teilnahmeverbot sind seltene Lotterien mit höchstens zwei Ziehungen pro Woche, das Gewinnsparen und bestimmte stationäre Pferdewetten auf einer inländischen Rennbahn; Sofortlotterien im Internet gehören ausdrücklich nicht zu diesen Ausnahmen (§ 8 Abs. 2 GlüStV 2021).
Selbstsperre: mindestens drei Monate
Wer sich selbst sperren lässt, ist ohne abweichende Angabe mindestens ein Jahr gesperrt. Wird ein kürzerer Zeitraum beantragt, darf dieser drei Monate nicht unterschreiten; ein Antrag über zwei Monate wird deshalb automatisch auf drei Monate angehoben (§ 8a Abs. 6 GlüStV 2021).
Fremdsperre: durch den Anbieter, immer ein Jahr
Ein Anbieter muss Personen sperren, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für Spielsuchtgefährdung, Überschuldung oder unangemessen hohe Einsätze im Verhältnis zu Einkommen oder Vermögen vorliegen, etwa aufgrund von Beobachtungen des Personals oder Meldungen Dritter. Vor der Eintragung muss der betroffenen Person Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden (§ 8a Abs. 1 und 3 GlüStV 2021). Anders als bei der Selbstsperre gibt es hier keine kürzere Option: Eine Fremdsperre gilt immer mindestens ein Jahr.
Wie eine Sperre endet
Eine Sperre läuft nicht automatisch aus. Sie wird nur auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person aufgehoben, frühestens nach Ablauf der Mindestdauer (§ 8b Abs. 1 GlüStV 2021). Der Antrag lässt sich beim Anbieter oder direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt stellen. Wirksam wird die Aufhebung nach Eintragung nicht sofort: Bei einer Selbstsperre vergeht mindestens eine Woche, bei einer Fremdsperre mindestens ein Monat nach Eingang des Antrags (§ 8b Abs. 3 GlüStV 2021).
Diese Wartezeiten sind bewusst gesetzt: Sie sollen verhindern, dass eine Sperre in einem Moment der Anspannung sofort wieder aufgehoben wird, und Zeit lassen, die Entscheidung noch einmal zu überdenken. Das gilt unabhängig davon, ob der Antrag über den Anbieter oder direkt über das Regierungspräsidium Darmstadt gestellt wird.
Ab wann der Antrag möglich ist, welche Unterlagen er braucht und wie du deinen eigenen Stand prüfst, zeigt der Check auf der Seite OASIS Sperre aufheben.
Wie der Abgleich mit OASIS abläuft
Bevor ein angeschlossener Anbieter dich zu einem Spiel zulässt, muss er deine Daten mit OASIS abgleichen. Ergibt der Abgleich eine bestehende Sperre, darf er die Teilnahme nicht ermöglichen, unabhängig davon, bei welchem anderen Anbieter oder in welcher Spielhalle die Sperre ursprünglich eingetragen wurde. Dieser Abgleich läuft im Hintergrund bei jeder einzelnen Spielteilnahme, nicht nur einmalig bei der Registrierung.
Was trotz einer Sperre weiterhin möglich bleibt
Eine OASIS-Sperre erfasst nicht jedes Glücksspiel. Weiterhin teilnehmen lässt sich an Lotterien, die höchstens zweimal pro Woche stattfinden, am Gewinnsparen sowie an bestimmten Pferdewetten vor Ort auf einer inländischen Rennbahn (§ 8 Abs. 2 GlüStV 2021). Sofortlotterien im Internet zählen dabei ausdrücklich nicht zu diesen Ausnahmen und bleiben von der Sperre erfasst. Diese engen Grenzen sind Teil des in § 1 GlüStV 2021 genannten Ziels, Spielende zu schützen und Glücksspielsucht vorzubeugen.
Die 24-Stunden-Kurzsperre
Unabhängig von der langfristigen Sperre gibt es bei Sportwetten, Online-Casinospielen, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen im Internet eine sofort wirkende Kurzsperre: eine deutlich erkennbare Schaltfläche, die überall dort angezeigt werden muss, wo Spielteilnahme möglich ist. Ein Klick sperrt sofort, ohne Rückfrage und ohne Antrag; die Sperre endet von selbst nach 24 Stunden (§ 6i Abs. 3 GlüStV 2021). Die dazugehörigen personenbezogenen Daten werden abweichend von der sonst üblichen Frist bereits zwei Wochen nach Ablauf gelöscht.
Was die amtliche Statistik zeigt
Das Regierungspräsidium Darmstadt veröffentlicht monatliche Zahlen zum Sperrsystem. Im August 2026 waren 389.686 Sperren im System erfasst; im Januar 2022, kurz nach dem Start, waren es 105.902. Wichtig für die Lesart: Das ist ein Bestand, keine kumulierte Summe seit 2022 – eine Person kann mehrfach gesperrt sein, und der Bestand kann auch sinken. Zwischen Mai 2026 (386.727) und Juni 2026 (386.601) ist die Zahl der erfassten Sperren tatsächlich zurückgegangen. Dieser Rückgang zeigt, dass Sperren auch regelmäßig auslaufen oder auf Antrag aufgehoben werden, nicht nur neu hinzukommen.
Werbung an gesperrte Personen ist verboten
Persönlich adressierte Werbung an Personen, die in OASIS eingetragen sind, ist unzulässig; Werbende müssen vor dem Versand, etwa per Post oder E-Mail, durch Abgleich mit der Sperrdatei sicherstellen, dass die Empfängerin oder der Empfänger nicht gesperrt ist (§ 5 Abs. 5 GlüStV 2021).
Mehr zum rechtlichen Rahmen: Glücksspielregeln in Deutschland – der Überblick, zum Einzahlungslimit Einzahlungslimit 1.000 Euro und Online-Casinos in Deutschland – was legal ist.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Selbstsperre bei OASIS mindestens?
Ohne abweichende Angabe mindestens ein Jahr. Wird eine kürzere Dauer beantragt, darf sie drei Monate nicht unterschreiten: Ein Antrag über zwei Monate wird automatisch auf drei Monate angehoben (§ 8a Abs. 6 GlüStV 2021).
Wie hebe ich meine Spielersperre auf?
Nur auf schriftlichen Antrag, frühestens nach Ablauf der Mindestdauer, beim Anbieter oder direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt. Wirksam wird die Aufhebung bei einer Selbstsperre frühestens eine Woche, bei einer Fremdsperre frühestens einen Monat nach Eingang des Antrags (§ 8b GlüStV 2021).
Was ist die 24-Stunden-Sperre, der sogenannte Panik-Button?
Eine deutlich erkennbare Schaltfläche bei Sportwetten, Online-Casinospielen, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen, die sofort und ohne Rückfrage für 24 Stunden sperrt. Sie endet danach von selbst; die Daten dazu werden bereits zwei Wochen später gelöscht (§ 6i Abs. 3 GlüStV 2021).
Was ist der Unterschied zwischen Selbstsperre und Fremdsperre?
Eine Selbstsperre beantragst du selbst, mit einer Mindestdauer von drei Monaten. Eine Fremdsperre trägt der Anbieter ein, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für Spielsuchtgefährdung oder Überschuldung vorliegen; sie gilt immer mindestens ein Jahr, ohne kürzere Option (§ 8a GlüStV 2021).
Wo überall gilt eine OASIS-Sperre?
Bei allen angeschlossenen Anbietern gleichzeitig: Spielhallen, Sportwetten, häufige Lotterien, Spielbanken, Online-Casinospiele, Online-Poker, virtuelle Automatenspiele und Geldspielgeräte in Gaststätten (§ 8 GlüStV 2021). Seltene Lotterien mit höchstens zwei Ziehungen pro Woche, das Gewinnsparen und bestimmte Pferdewetten vor Ort sind davon ausgenommen.
Wie viele Menschen sind aktuell in OASIS gesperrt?
Laut Regierungspräsidium Darmstadt waren im August 2026 389.686 Sperren im System erfasst. Das ist ein Bestand, keine kumulierte Zahl seit dem Start 2022: Eine Person kann mehrfach gesperrt sein, und der Bestand ist zwischen Mai und Juni 2026 sogar leicht gesunken.
Quellen (6)
§ 8 GlüStV 2021 (Sperrsystem OASIS, Geltungsbereich) · § 8a GlüStV 2021 (Selbst-/Fremdsperre: Eintragung, Dauer) · § 8b GlüStV 2021 (Aufhebung der Sperre) · § 6i GlüStV 2021 (24-Stunden-Kurzsperre) · § 5 GlüStV 2021 (Werbung an gesperrte Personen) · Regierungspräsidium Darmstadt: Spielersperrsystem OASIS, Zahlen und Statistiken



