Ergebniswetten und Ereigniswetten
§ 21 Abs. 1 GlüStV 2021 erlaubt Sportwetten als Kombinations- oder Einzelwetten auf den Ausgang eines Sportereignisses oder eines Abschnitts davon (Ergebniswetten) sowie auf einzelne Vorgänge während des Ereignisses oder eine Kombination solcher Vorgänge (Ereigniswetten). Jede einzelne Wettart braucht dazu eine eigene behördliche Erlaubnis nach Art und Zuschnitt (§ 21 Abs. 5 GlüStV 2021); welche Wetten ein Anbieter tatsächlich anbieten darf, legt am Ende seine Erlaubnis fest, nicht der Gesetzestext allein.
Live-Wetten: nur auf das Endergebnis oder das nächste Tor
Während eines laufenden Sportereignisses gilt eine deutlich engere Regel. § 21 Abs. 4 Satz 2 GlüStV 2021 lässt ausschließlich zwei Wettarten zu: Wetten auf das Endergebnis, oder Wetten auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder einen ähnlichen Bestandteil eines Endergebnisses, und das nur in Sportarten, in denen regelmäßig nur wenige solcher Ereignisse vorkommen; das Gesetz nennt ausdrücklich Fußball, Hockey, Eishockey und Volleyball. Zusätzlich verbietet Satz 1 desselben Absatzes, die Übertragung eines Sportereignisses im Rundfunk oder in Telemedien mit dem Wettangebot zu verknüpfen.
Was das Gesetz ausschließt
Unzulässig sind Wetten auf Sportereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, außer bei bedeutenden internationalen Großereignissen, ebenso Wetten auf überwiegend Amateur-Ereignisse. Ausgeschlossen sind außerdem Wetten, die in erheblichem Maße anfällig für Manipulation sind oder die Integrität des sportlichen Wettbewerbs gefährden, besonders auf Vorgänge, die ein Teilnehmer selbst willkürlich herbeiführen kann, sowie Wetten auf Regelverstöße oder ihre Sanktionierung (§ 21 Abs. 1a GlüStV 2021). Der Gesetzestext selbst nennt dazu keine konkreten Einzelbeispiele wie einzelne Eckbälle oder Karten – das ist eine allgemeine Verbotsklausel, keine Positivliste einzelner Ereignisse.
Kein eigenes Einsatzlimit für Sportwetten
Anders als bei virtuellen Automatenspielen, dazu mehr auf der Seite zu den virtuellen Automatenspielen, legt § 21 GlüStV 2021 für Sportwetten keinen eigenen Höchsteinsatz je Wette fest. Es gilt lediglich das allgemeine, anbieterübergreifende Einzahlungslimit von grundsätzlich 1.000 Euro im Monat (§ 6c Abs. 1 GlüStV 2021).
Getrennte Bereiche: Sportwetten und Casino
Bietet ein Anbieter mehrere Glücksspielformen über dieselbe Internetadresse an, braucht jede Form einen eigenen, grafisch abgetrennten Bereich; nur Sportwetten und Pferdewetten dürfen sich einen Bereich teilen (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 GlüStV 2021). In einem Bereich darf nicht für die Spiele der anderen Bereiche geworben werden, und zwischen der Teilnahme in verschiedenen Bereichen desselben Anbieters liegt mindestens eine Minute; erzielte Gewinne lassen sich erst nach einer Stunde im anderen Bereich nutzen.
Werbung: eigene Grenzen für Sportwetten
Für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele gilt ein tägliches Werbeverbot zwischen 6 und 21 Uhr in Rundfunk und Internet; für Sportwetten gilt diese Werbezeitbeschränkung ausdrücklich nicht in gleicher Form (§ 5 Abs. 3 GlüStV 2021). Für Sportwetten gelten aber eigene Grenzen: Werbung für eine Wette auf ein bestimmtes Sportereignis ist unmittelbar vor oder während dessen Live-Übertragung auf demselben Kanal verboten, ebenso Werbung mit aktiven Sportlerinnen, Sportlern und Funktionären.
Allgemein darf sich Werbung für Glücksspiel nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richten und keine irreführenden Angaben zu Gewinnchancen machen; Glücksspiele dürfen auch nicht als durch den Spieler beeinflussbar oder als Lösung für finanzielle Probleme dargestellt werden (§ 5 Abs. 2 GlüStV 2021). In Sportstätten ist Werbung nur als Dachmarkenwerbung auf Trikots oder Banden erlaubt (§ 5 Abs. 4 GlüStV 2021), und für Werbung über Affiliate-Links im Internet darf keine umsatz-, einzahlungs- oder einsatzabhängige Vergütung vereinbart werden (§ 5 Abs. 6 GlüStV 2021).
„Erlaubt“, „kann erlaubt werden“ oder „nicht erlaubt“
Das Quiz auf dieser Seite unterscheidet bewusst drei Antworten. „Erlaubt“ steht für Wetten, die das Gesetz uneingeschränkt zulässt. „Kann erlaubt werden“ steht für Wettarten, die grundsätzlich zulässig sind, aber zusätzlich eine eigene behördliche Erlaubnis nach Art und Zuschnitt brauchen (§ 21 Abs. 5 GlüStV 2021) – ob ein Anbieter sie tatsächlich führt, hängt von seiner Erlaubnis ab. „Nicht erlaubt“ steht für Fälle, die das Gesetz ausdrücklich ausschließt. Insgesamt geht es um 13 Fälle, jeweils mit dem Paragrafen, auf den sich die Einschätzung stützt.
Das Quiz zu einzelnen Fällen
Das Quiz prüft einzelne Fälle gegen den Gesetzestext, etwa eine Live-Wette auf das nächste Tor im Fußball oder eine Wette auf ein Spiel der Kreisliga. Fälle wie „die nächste Ecke live“ oder „der nächste Korb im Basketball live“ sind dabei eine Auslegung dieses Wortlauts, keine im Gesetz selbst genannten Beispiele – § 21 Abs. 4 GlüStV 2021 nennt nur Fußball, Hockey, Eishockey und Volleyball als Sportarten mit wenigen solchen Ereignissen, keine einzelnen Wettarten wie Ecken oder Karten. Maßgeblich dafür, welche Wetten ein bestimmter Anbieter tatsächlich anbietet, ist am Ende immer seine eigene behördliche Erlaubnis.
Mehr zum Thema: Wettanbieter in Deutschland und Glücksspielregeln in Deutschland – der Überblick.
Häufige Fragen
Sind Live-Wetten in Deutschland erlaubt?
Ja, aber nur eingeschränkt: Während eines laufenden Sportereignisses dürfen ausschließlich Wetten auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder einen ähnlichen Bestandteil des Ergebnisses abgeschlossen werden, und das nur in Sportarten mit wenigen solchen Ereignissen (§ 21 Abs. 4 GlüStV 2021).
Auf was darf man während eines laufenden Fußballspiels wetten?
Nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor. Das Gesetz nennt Fußball ausdrücklich als eine der Sportarten, in denen regelmäßig nur wenige solcher Ereignisse vorkommen (§ 21 Abs. 4 Satz 2 GlüStV 2021).
Darf man auf Eckbälle oder Gelbe Karten wetten?
Der Gesetzestext nennt solche Einzelwetten nicht ausdrücklich; er verbietet allgemein Wetten, die leicht manipulierbar sind oder die Integrität des Wettbewerbs gefährden, besonders auf Vorgänge, die ein Spieler selbst herbeiführen kann (§ 21 Abs. 1a GlüStV 2021). Ob eine konkrete Wette angeboten wird, entscheidet die Erlaubnis des jeweiligen Anbieters.
Gibt es ein Einsatzlimit für Sportwetten?
Ein eigenes, betragsmäßiges Einsatzlimit je Wette gibt es im Gesetzestext zu Sportwetten nicht, anders als bei virtuellen Automatenspielen. Es gilt lediglich das allgemeine anbieterübergreifende Einzahlungslimit von grundsätzlich 1.000 Euro im Monat (§ 6c Abs. 1 GlüStV 2021).
Dürfen Sportwetten und Online-Casino auf derselben Internetadresse angeboten werden?
Nur mit einem eigenen, grafisch abgetrennten Bereich für jede Glücksspielform; einzige Ausnahme sind Sport- und Pferdewetten, die sich einen Bereich teilen dürfen (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 GlüStV 2021). Zwischen den Bereichen gilt außerdem eine Wartezeit von mindestens einer Minute.



