Was die Whitelist ist
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) veröffentlicht eine Übersicht erlaubter Anbieter, die Whitelist. Sie listet, welche Anbieter für welche Glücksspielart eine deutsche Erlaubnis haben und unter welchen Internetadressen sie diese Erlaubnis nutzen dürfen. Die Liste wird laufend aktualisiert und zeigt jeweils den aktuellen Stand; ein Archiv oder eine historische Ansicht früherer Fassungen bietet die Behörde auf ihrer eigenen Seite nicht an.
Wie du eine Adresse prüfst
Gib die Internetadresse eines Anbieters in den Adress-Check ein. Als Treffer zählt nur die exakt gleiche Adresse. Ähnliche Einträge zeigt der Check getrennt an, nicht als Treffer: eine andere Seite unter derselben Adresse, eine Unter- oder übergeordnete Adresse, oder derselbe Name mit einer anderen Endung.
Warum die genaue Adresse zählt
Die Erlaubnis eines Anbieters gilt für die Internetadressen, die auf der Whitelist stehen, nicht automatisch für jede andere Adresse derselben Marke. Eine .com-Version derselben Marke ist von der Erlaubnis für die .de-Version nicht automatisch erfasst, ebenso wenig eine Unterseite oder ein Länder-Ableger. Deshalb unterscheidet der Check bewusst zwischen einem echten Treffer und einer nur ähnlichen Adresse.
Was die Liste zeigt und was nicht
Die Whitelist nennt Glücksspielarten und Internetadressen je Anbieter, aber nicht, welche Art unter welcher Adresse konkret läuft; hat ein Anbieter mehrere Erlaubnisse, gelten sie für den gesamten Eintrag. Nicht jeder Eintrag hat überhaupt eine Internetadresse: Spielbanken, Lotterie-Einnehmer und einige Lotterien stehen ohne eigene Adresse auf der Liste, weil ihre Erlaubnis nicht an eine Website gebunden ist. Für die Aufsicht gilt: Die meisten Online-Angebote, die in mehreren Ländern laufen, beaufsichtigt die GGL zentral; Spielbanken und Angebote, die nur in einem Bundesland erlaubt sind, beaufsichtigt die Glücksspielbehörde dieses Landes.
Steht eine Adresse nicht auf der Liste, hat das Angebot unter dieser Adresse keine deutsche Erlaubnis. Dann gelten auch die Schutzregeln nicht, die an eine Erlaubnis geknüpft sind, etwa das anbieterübergreifende Einzahlungslimit oder die Sperrdatei OASIS. Diese Regeln setzen eine deutsche Erlaubnis voraus; ohne sie greifen sie schlicht nicht.
Wie sich die Anbieter auf die Glücksspielarten verteilen
Nach dem ersten Abruf am 25. September 2026 listete die Whitelist 166 Anbieter mit 221 Internetadressen, aufgeteilt auf zwölf Glücksspielarten. Die meisten Einträge entfielen auf virtuelle Automatenspiele (34), Lotterieeinnehmer der GKL (33) und Sparlotterien (28), gefolgt von Sportwetten (27) und Casinospiele in Spielbanken (21). Am seltensten gelistet waren Online-Poker und Pferdewetten im Internet mit je 5 Einträgen sowie die staatliche Klassenlotterie GKL mit einem einzigen Eintrag. Ein Anbieter kann dabei für mehrere Glücksspielarten gleichzeitig gelistet sein, deshalb ergibt die Summe der Arten mehr als 166.
Warum sich die Liste verändert
Anbieter können neu auf die Whitelist aufgenommen werden, wenn sie eine deutsche Erlaubnis erhalten, oder von der Liste verschwinden, wenn eine Erlaubnis ausläuft, zurückgegeben oder entzogen wird. Auch einzelne Internetadressen eines bereits gelisteten Anbieters können sich ändern, etwa bei einer neuen Domain oder einem Markenwechsel. Der Änderungslog auf dieser Seite hält solche neuen, gestrichenen und geänderten Einträge mit Datum fest, sobald sie bei einem der folgenden Abrufe sichtbar werden. Wer regelmäßig prüft, sieht solche Wechsel früher als über eine einzelne Momentaufnahme.
Was zu tun ist, wenn eine bekannte Adresse fehlt
Fehlt eine erwartete Adresse in der Liste, kann das mehrere Gründe haben: Die Erlaubnis für diese Glücksspielart ist noch nicht erteilt, der Anbieter nutzt inzwischen eine andere Adresse, oder eine frühere Erlaubnis ist ausgelaufen. In jedem dieser Fälle gilt dasselbe: Ohne Eintrag in der aktuellen Whitelist besteht für diese Adresse aus deutscher Sicht keine Grundlage, an dem Angebot teilzunehmen.
Seit wann diese Übersicht läuft
Die Zeitreihe auf dieser Seite beginnt mit dem ersten Abruf am 25. September 2026. Eine öffentliche historische Datenreihe für frühere Stände der Whitelist gibt es nicht; Verlauf und Änderungen lassen sich nur aus regelmäßig neuen Abrufen ab diesem Zeitpunkt ablesen. Je länger regelmäßig neu abgerufen wird, desto aussagekräftiger wird der Verlauf.
Verbindlich ist nur die Liste der Behörde
Dieser Check macht die Prüfung bequemer, ersetzt aber nicht die amtliche Liste selbst. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der GGL-Whitelist zum Zeitpunkt der Teilnahme, nicht ein früherer Abruf. Bei Zweifeln an einem Ergebnis lohnt der Blick auf die Original-Liste der Behörde.
Mehr zum Thema: Virtuelle Automatenspiele: 5 Sekunden, 1 Euro und die neue Staffel, Glücksspielregeln in Deutschland – der Überblick und Online-Casinos in Deutschland – was legal ist.
Häufige Fragen
Was ist die GGL-Whitelist?
Die amtliche Liste der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit allen Anbietern, die eine deutsche Erlaubnis für eine bestimmte Glücksspielart haben, samt der Internetadressen, unter denen sie diese Erlaubnis nutzen dürfen. Sie wird laufend aktualisiert und zeigt nur den aktuellen Stand.
Wie prüfe ich, ob ein Anbieter erlaubt ist?
Gib die Internetadresse in den Adress-Check ein. Als Treffer zählt nur die exakt gleiche Adresse; ähnliche Adressen, etwa eine andere Endung oder eine Unterseite, zeigt der Check getrennt und nicht als Treffer an.
Was bedeutet es, wenn eine Adresse nicht auf der Liste steht?
Das Angebot unter dieser Adresse hat keine deutsche Erlaubnis. Damit gelten auch die Schutzregeln nicht, die an eine Erlaubnis geknüpft sind, etwa das anbieterübergreifende Einzahlungslimit oder die Sperrdatei OASIS. Diese Regeln setzen eine deutsche Erlaubnis voraus, ohne sie greifen sie schlicht nicht.
Zählt eine ähnliche Adresse auch als Treffer?
Nein. Eine andere Endung derselben Marke, eine Unterseite oder eine übergeordnete Adresse zeigt der Check bewusst getrennt an, weil die Erlaubnis nur für die exakt gelistete Adresse gilt, nicht automatisch für ähnliche Varianten.
Seit wann gibt es diesen Whitelist-Check?
Die Zeitreihe beginnt mit dem ersten Abruf am 25. September 2026, mit 166 Anbietern und 221 gelisteten Internetadressen. Eine öffentliche historische Datenquelle für frühere Stände existiert nicht; der Verlauf wächst mit jedem weiteren Abruf.



